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REACh

Die Verpflichtung von ERIKS: vorbereitet sein auf REACH, die Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung chemischer Stoffe (EC) Nr. 1907/2006 

ERIKS engagiert sich dauerhaft für eine nachhaltige Entwicklung. Wir unterstützen die Zielsetzungen der REACH-Gesetzgebung, da darin eine maximale Transparenz von Informationen und eine höchstmögliche Reduzierung der Verwendung von Schadstoffen angestrebt werden.  Das Gesetzeswerk hat sich sowohl dem Schutz der Gesundheit des Menschen als auch der Umwelt verschrieben. 

Reach trat am ersten Juni 2007 in Kraft und verlangt von Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe auf dem europäischen Markt die Registrierung der von ihnen anvisierten Anwendungsbereiche.  In diesem Zusammenhang sind Risikoanalysen zu erstellen und dokumentierte technische Dossiers anzulegen. Die verfügbaren Informationen müssen durch die gesamte Lieferkette klar ausgewiesen sein.
 
Der erste Schritt der Vorregistrierung startete am ersten Juni 2008 und wurde am 1. Dezember 2008 abgeschlossen. Die ECHA1 in Helsinki sammelt alle vorregistrierten Dokumente, eine vollständige Übersicht stand am 1. Januar 2009 zur Verfügung. 
 
Phase 1, die bis 2010 terminiert war, umfasst die Registrierung von CMR2-Stoffen und Stoffen, die in Mengen von 1000 Tonnen jährlich produziert werden.
 
Phase 2 bezieht sich auf die Registrierung von Stoffen in einer Produktionskategorie von 100-1000 Tonnen pro Jahr und läuft bis 2013. 
 
Phase 3, die spätestens 2018 abgeschlossen sein soll, umfasst die Registrierung von Stoffen, die in Mengen von 1-100 Tonnen jährlich hergestellt werden.  Substanzen, die den Grenzwert von einer Tonne jährlich nicht überschreiten, sind nicht registrierungspflichtig.  Neue, auf den Markt gebrachte Stoffe müssen unverzüglich gemeldet werden. 
 
Obwohl bei ERIKS in erster Linie Artikel gelagert werden, möchten wir unsere Verantwortung in der Zuliefererkette hervorheben.  Alle hierzu notwendigen Maßnahmen wurden ergriffen.
 
Die meisten, von ERIKS vertriebenen Artikel bedürfen keiner (Vor-) Registrierung.
Wir arbeiten mit Herstellern und Lieferanten zusammen, um so sicherzustellen, dass alle von uns angebotenen Produkte für die Dauer des REACH-Implementierungszeitraums lieferbar bleiben.
Sollte sich herausstellen, dass ein Artikel dennoch nicht mehr lieferbar ist, werden wir für eine geeignete Alternative in unserem Programm sorgen.
Wir werden diesbezüglich mit klaren und schnell verfügbaren Mitteilungen reagieren. 
Für alle, mit Substanzen aus der SVHC-Artikelliste hergestellten Produkte werden die entsprechenden Informationen in Material-Sicherheitsdatenblättern aufgenommen, die auf unseren technischen Webseiten frei verfügbar sind. 
 

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